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 Einjährige Berufsfachschule Informationselektronik

Ziel der Ausbildung

Die Berufsfachschule Informationselektronik vermittelt in Lernfeldern die in der Grundstufe nach der Ausbildungsordnung vorgesehenen fachtheoretischen und fachpraktischen Kompetenzen für den Handwerksberuf Informationselektroniker/in.

Inhalte der einzelnen Lernfelder

  • Geräte, Anlagen und Systeme der Informationstechnik installieren
  • Signalverarbeitungsvorgänge in Einrichtungen der Informationstechnik erfassen und darstellen
  • Branchenspezifische Software und Standardsoftware unter Anwendung eines ausgewählten Betriebssystemes nutzen
  • Mit Kunden und Mitarbeitern kommunizieren und Kundenbeziehungen pflegen

Dauer der Ausbildung

1 Jahr Vollzeit-Unterricht + Betriebspraktikum

Eingangsvoraussetzung

Mindestens Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes.

Vor Beginn der Ausbildung schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung vor. Für den Beruf Informationselektroniker/in wird uneingeschränkte Farbsehtüchtigkeit vorausgesetzt.
Bewerbungsschluss: 1. März

Organisation

Es gelten die Regelungen für staatliche Schulen in Baden-Württemberg.

Abschluss

Die Berufsfachschule endet mit einer praktischen Abschlussprüfung. Der erfolgreiche Abschluss wird als erstes Ausbildungsjahr auf eine Berufsausbildung im Beruf Informationselektroniker/in angerechnet.
Die anschließende (duale) Berufsausbildung in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule verkürzt sich dadurch auf 2 Jahre.
Wird keine Berufsausbildung begonnen, ist die Berufsschulpflicht erfüllt.


Unterrichtsstunden

Pflichtbereich
Religionslehre 1
Deutsch 1
Gemeinschaftskunde 1
Wirtschaftskompetenz 1
Berufsfachliche Kompetenz 10
Projektkompetenz im Lernfeld integriert
Berufspraktische Kompetenz 16

Wahlpflichtbereich

2
z.B. Berufsbezogenes Englisch,
Kundenservice und Beratung
Schulische Unterrichtszeit pro Woche => 32 Uh
Praktikum im Umfang 3 mal eine Woche

Kosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es gilt Lernmittelfreiheit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Rahmen der jeweils gültigen Bestimmungen werden Zuschüsse zu den Fahrtkosten gewährt.

Finanzielle Förderung

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Bewerbung

Gehen mehr Bewerbungen ein als Ausbildungsplätze vorhanden sind, entscheidet ein Ausleseverfahren über die Platzvergabe.

Ein Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag verbessert die Aufnahme-Chancen.