Berufskolleg Technik I
Ziel der Ausbildung
Das einjährige Berufskolleg Technik I zielt darauf ab, Schülerinnen und Schülern mit einem mittleren Bildungsabschluß, die in ihrer Berufswahl noch unentschlossen sind, die Chancen und Möglichkeiten von technischen Berufen aufzuzeigen.
Die tiefgreifenden Veränderungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfordern von den Erwerbstätigen auf allen Ebenen Grundkenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Computersystemen, Technik, Naturwissenschaften, Multimedia usw.
Die Fähigkeit zu vernetztem Denken, Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft zur Teamarbeit entscheiden mehr und mehr über Chancen und Erfolg im beruflichen Leben.
Dauer der Ausbildung
1 Jahr im Vollzeit-Unterricht
Eingangsvoraussetzung
Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule, Werkrealschule oder ein vergleichbarer
Bildungsabschluss).
Bewerbungsschluss: 1. März
Schulzeiten
Es gelten die Regelungen für staatliche Schulen in Baden-Württemberg.
Was erwartet Sie?
Das Unterrichtsangebot umfaßt einen breitangelegten Querschnitt computertechnischer, naturwissenschaftlicher und medientechnischer Themenstellungen. Die Projektkompetenz ist integrativer Bestandteil des Unterrichtes im berufsfachlichen Bereich. Präsentation runden neben der Vertiefung von allgemeinbildenden Lerninhalten das Programm ab. Die Absolventinnen und Absolventen werden dadurch in die Lage versetzt, ihre spezifischen Neigungen, Veranlagungen und Interessen besser kennenzulernen, um so eine zielgerichtete Berufswahl treffen zu können.
Unterrichtsstunden
| Pflichtbereich | Uh/Woche |
| Religionslehre | 1 |
| Deutsch/Betiebliche Kommunikation | 3 |
| Englisch | 3 |
| Mathematik | 2 |
| Chemie | 2 |
| Angewandte Mathematik | 2 |
| Informations- und Medientechnik | 8 |
| Angewandte Technik | 2 |
| Geschichte und Gemeinschaftskunde | 2 |
| Projektkompetenz | |
| Wahlpflichtbereich z.B. Berufsbezogenes Fach |
2 |
| Wahlbereich z.B. Sport, weitere Fremdsprache |
2 |
| Praktikum (4 Wochen) | |
Kosten
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es gilt Lernmittelfreiheit entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Rahmen der jeweils gültigen Bestimmungen werden Zuschüsse zu den
Fahrtkosten gewährt.
Finanzielle Förderung
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Bewerbung
Gehen mehr Bewerbungen ein als Ausbildungsplätze vorhanden sind, entscheidet ein Ausleseverfahren über die Platzvergabe.
