Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler/innen nach Abschluss der Berufsausbildung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreichen.

Für dieses sogenannte "9+3"-Modell (neun Jahre Grund- und Hauptschule und drei Jahre Berufsausbildung) gibt es zwei Alternativen.


Alternative 1:
Gültig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland

Alle der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sind :


Alternative 2:
Nur gültig für Baden-Württemberg

Neben der bundesweiten Regelung wird im Land Baden-Württemberg auch dann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss zuerkannt, wenn die Durchschnittsnote aus Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss mindestens 2,5 oder besser ist.

Dabei zählen mit gleicher Gewichtung die ausgewiesenen Durchschnittsnoten folgender drei Zeugnisse :


Für welche Bildungsgänge gilt dieser mittlere Bildungsstand?

Mit diesem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand können unter Beachtung der entsprechenden Schul- und Prüfungsordnungen alle Bildungsgänge besucht werden, die einen Realschulabschluss voraussetzen. 
Dies gilt allerdings nicht für :


Bescheinigung des mittleren Bildungsstandes

Wer die Bedingungen der bundesweiten oder der baden-württembergischen "9+3"-Regelung erfüllt, kann sich beim Sekretariat der zuletzt besuchten Berufsschule melden und erhält nach Vorlage aller notwendigen Nachweise den mittleren Bildungsstand bescheinigt.