Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler/innen nach Abschluss der Berufsausbildung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreichen.

Für dieses sogenannte "9+3"-Modell (neun Jahre Grund- und Hauptschule und drei Jahre Berufsausbildung) gibt es zwei Alternativen.


Alternative 1:
Gültig für die gesamte Bundesrepublik Deutschland

Alle der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sind :

  • Berufsschulabschlusszeugnis
    Ein Notendurchschnitt in allen Fächern mit Ausnahme von Religion und Sport von mindestens 3,0 muss erreicht worden sein.
  • Fremdsprachenunterricht
    Mindestens die Note ausreichend in einem 5-jährigen Fremdsprachenunterricht muss nachgewiesen werden.
  • Kammerprüfung
    Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren muss bestanden sein.

Alternative 2:
Nur gültig für Baden-Württemberg

Neben der bundesweiten Regelung wird im Land Baden-Württemberg auch dann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss zuerkannt, wenn die Durchschnittsnote aus Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss mindestens 2,5 oder besser ist.

Dabei zählen mit gleicher Gewichtung die ausgewiesenen Durchschnittsnoten folgender drei Zeugnisse :

  • Hauptschulabschlusszeugnis
    oder
    Abschluss im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) mit Zusatzprüfung:
    Beim Hauptschulabschluss muss die Prüfung in einer Fremdsprache (A-Kurs) nachgewiesen werden.
    Für den Gesamtdurchschnitt werden alle Noten des Abschlusszeugnisses und der Zusatzprüfung herangezogen.
  • Berufsschulabschlusszeugnis
    Der Durchschnitt der Noten der Prüfungsfächer des Berufsschulabschlusszeugnisses wird für den Gesamtdurchschnitt herangezogen.
  • Kammerprüfung
    Die Kammerprüfung in einem Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren muss bestanden sein.

Für welche Bildungsgänge gilt dieser mittlere Bildungsstand?

Mit diesem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand können unter Beachtung der entsprechenden Schul- und Prüfungsordnungen alle Bildungsgänge besucht werden, die einen Realschulabschluss voraussetzen. 
Dies gilt allerdings nicht für :

  • Berufliche Gymnasien und
  • die Oberstufe einer Berufsoberschule (zusätzliche Aufnahmeprüfung nötig).

Bescheinigung des mittleren Bildungsstandes

Wer die Bedingungen der bundesweiten oder der baden-württembergischen "9+3"-Regelung erfüllt, kann sich beim Sekretariat der zuletzt besuchten Berufsschule melden und erhält nach Vorlage aller notwendigen Nachweise den mittleren Bildungsstand bescheinigt.