Der Genehmigungsantrag und der Erstattungsantrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Die Formulare sind unter diesem Link digital abrufbar.
Wird der Antrag für die Genehmigung zur Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs später als 2 Wochen nach Beförderungsbeginn gestellt, so ist eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen.
Die Anträge können von den Schülerinnen und Schülern am Handy oder Computer ausgefüllt und per E-Mail an das Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!der Elektronikschule geschickt werden.
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